PSA gA "Windenergieanlagen"
Zielgruppe
Monteure, Wartungspersonal, Gutachter oder sonstige Personen die unter Anwendung von PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Sicherheitsgeschirr) über Steigschutzsysteme Windenergieanlagen betreten müssen.
Rechtsquelle
- Arbeitsschutzgesetz; §12 "Unterweisung"
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"; §4 "Unterweisung der Versicherten"
- DGUV Regel 112-198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (bisher: DGUV Regel 198)
- DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher: DGUV Regel 198)
PSAgA relevante Inhalte aus:
- DGUV Information 203-007 "Windenergieanlagen" (bisher: BGI 657)
Zulassungskriterien
1. Mindestalter 18 Jahre
2. Körperliche / mentale Eignung (Nachweis G41 oder ausgefüllte medizinische Selbstauskunft)
3. Für eine Unterweisung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Lehrgangsgebühr
225 € pro Person zzgl. der gesetzlichen Mwst.
Lehrgangsdauer
Der Lehrgang ist eintägig.
Beginn der Unterweisung: 8.00 Uhr
Ende der Unterweisung: 16.00 Uhr
Schulungsstandort
Schulungshalle in 55294 Bodenheim beim Mainz
Teilnehmerzahl
Minimale Teilnehmerzahl: 2
Maximale Teilnehmerzahl: 6
Erforderliche Ausrüstung
Diese besteht aus:
- Helm (EN 397)
- Auffanggurt (EN 358, 361 und optional 813)
- Y-Falldämpfer (EN 355)
- Halteseil (EN 358)
- Trittsicheres Schuhwerk
Mitgebrachtes Material muss sich in einem nachweislich betriebssicheren Zustand befinden!
Ist der Nachweis nicht möglich, wird eine Leihausrüstung erforderlich!
Bei Bedarf kann eine PSAgA Ausrüstung käuflich erworben werden.
Lehrgangsinhalte
Geltendes Recht:
- Nennung der lehrgangsrelevanten Vorschriften, Regeln und Informationen der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Organisatorische Voraussetzungen für Arbeiten in Höhen /absturzgefährdeten Bereichen
- Voraussetzungen an das eingesetzte Personal
- Voraussetzungen an die eingesetzte PSA gA
- Absturzgefährdete Bereiche (Höhenunterschiede, Abstände, Öffnungen und Begehbarkeit von Bauteilen/Flächen)
- Verkehrswege und Arbeitsplätze (Inhalte lehrgangsabhängig)
Materialkunde:
- Lagerung, Transport und Pflege von PSA gA
- Feststellung der Betriebssicherheit der PSA gA vor Inbetriebnahme
- Sichtkontrolle der PSA gA vor Inbetriebnahme (thermische, chemische und mechanische Beschädigungen)
- Anforderungen, Funktion, Bedienung und eventuelle Fehlanwendungen von:
- Helmen (EN 397 / EN 12492)
- Auffanggurten (EN 358,361 und 813)
- Karabinern (EN 362)
- Auffangsysteme (lehrgangsabhängig: Y-Falldämpfer, mitlaufende Sicherungsgeräte, Höhensicherungsgeräte)
- Systeme für die Arbeitsplatzpositionierung (EN 358)
- Anschlagmittel (lehrgangsabhängig)
- Anschlagpunkte / Anschlageinrichtungen für PSA gA (Inhalte lehrgangsabhängig)
- Rettungsgeräte (lehrgangsabhängig, inklusive erforderlichem Zubehör)
Sicherungstechniken:
- Rückhalte-, Halte- und Auffangsysteme (die Übungen und Techniken sind lehrgangsabhängig)
Notfallmanagement:
- Notfall- und Rettungsplan
- Die Rettungskette
- Medizinische Problematiken (Fangstoßtrauma, Hängetrauma, etc.)
Rettungsvarianten (Jeder Teilnehmer durchläuft das komplette Programm):
- Hängeentlastung und Selbstrettung nach einem Sturz in einem Falldämpfer
- Passivrettung eines Teamkollegen nach einem Sturz in einen Falldämpfer
- Passivrettung eines Teamkollegen von der Steigschutzleiter (2 Varianten: Retter kommt von unten und Retter kommt von oben)
- Evakuierung (Selbstrettung durch Abseilen) aus dem Maschinenhaus einer Windenergieanlage
- Evakuierung (Selbstrettung) aus dem Maschinenhaus
Unter Umständen können die vorgenannten Inhalte um die Rettung aus beengten Räumen (Nabe) ergänzt werden. Wenn Sie Interesse an dieser Erweiterung haben, vermerken Sie dies bitte im Anmeldeformular unter „Haben Sie noch Anmerkungen“!
Download: Besondere vertragliche Bedingungen