FAQ´s

 

Information zu den aktuellen Betriebsferien:

 

Mein Unternehmen ist bis zum 22.01.2024 geschlossen.

Ich bitte um Verständnis, dass ich meine E-Mails während dieser Zeit nur sporadisch abrufe und nur in dringenden Fällen beantworte.

Buchungen können weiterhin über diese Webseite vorgenommen werden und Sie erhalten eine automatisierte Buchungsbestätigung.

Eventuell bestellte PSAgA kann in dieser Zeit nicht ausgeliefert werden und zu prüfende Schutzausrüstung kann nicht angenommen werden.

 

Preiserhöhung zum 01.01.2024 für
FISAT Wiederholungsunterweisungen / Ausbildungen

 

Der FISAT erhöht zum 01.01.2024 die Gebühren für Ausbildungsbetriebe.

Ich lege diese nicht unerhebliche Preiserhöhung nur auf die Teilnehmer um, meine Gewinnspanne erhöht sich dadurch nicht.

Des Weiteren möchte ich hiermit den Verband in Schutz nehmen.

Aktuell steigen für uns alle die Kosten, dies gilt auch für den FISAT.

 

... zum Buchungsportal


Ich finde für meinen Anwendungsbereich die nächsten Wochen keine Lehrgänge / Ausbildungen mit freien Plätzen!
Kann man da nichts machen? 

 

Doch, kann man! 

Besteht weiterer Bedarf, können wir unter Umständen weitere, auch kurzfristige, Termine einstellen!

Selbiges gilt für "geschlossene" Lehrgänge, also für eine Gruppenbuchung!

Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular und wir werden uns bei Ihnen melden!


Ich kann keine Anmeldung vornehmen, weil ich irgendwo im Anmeldevorgang hängen bleibe!

Dies kommt äußerst selten vor und kann 2 Gründe haben!

Vor allen Dingen muss im Browser Javascript aktuell und aktiviert sein!

Des Weiteren kann es sein, dass die Sicherheitseinstellungen Ihrer firewall, bzw. Ihres Firmennetzwerks oder Ihres Browsers "zu scharf" eingestellt sind.

Wenn Sie Probleme mit der Anmeldung haben, kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail!

Wir werden, sofern wir keine andere Lösung finden, die Anmeldung telefonisch entgegennehmen!

 

... zum Übernachten in Bodenheim


Eine Empfehlung ist schwierig, jeder hat eine andere Erwartungshaltung!

Deshalb verlinken wir einfach auf die Tourismusseite der Verbandsgemeinde Bodenheim!

Hotels und Gästehäuser in Bodenheim finden Sie hier!

 

... zum Schulungsstandort


Die Adresse ist: Im Bürgel 12, 55294 Bodenheim

 

... zum geltenden Recht


Wo steht, dass Anwender von PSA gA und/oder Seilzugangs- und Positionierungstechniken (SZP) mindestens 1 x jährlich unterwiesen werden müssen?

Das steht im §12 Arbeitsschutzgesetz und im §4 in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
Da es ich hierbei um rechtsverbindliche Bestimmungen handelt, ist die Umsetzung dieser Forderungen zwingend erforderlich.
 

Warum müssen Anwender von PSA gA und/oder Seilzugangs- und Positionierungstechniken (SZP) körperlich geeignet sein? Und was hat es mit der "G41" auf sich? 

Ein nicht ganz einfaches Thema!

Um den Rahmen nicht zu sprengen, versuchen wir die Thematik kurz zu erklären!

Der Unternehmer muss bei der Übertragung von Aufgaben prüfen, ob der Beschäftigte für die Tätigkeit befähigt und geeignet ist (§7 ArbSchG).
Dies beschränkt sich nicht nur auf die fachliche, sondern auch auf die gesundheitliche Eignung.

Wer einen belastbaren Nachweis der gesundheitlichen Eignung eines Anwenders möchte oder aber benötigt, konsultiert hierfür einen Facharzt für Arbeitsmedizin (Betriebsarzt).
Der Facharzt für Arbeitsmedizin führt dann eine entsprechende Untersuchung für "Arbeiten mit Absturzgefahr" durch.
Diese Untersuchung wird dann vielerorts als "G41" bezeichnet.

Aktuelle Situation:

Für Anwender von PSA gA wird dieser Nachweis der gesundheitlichen Eignung (G41 oder gleichwertig) zwingend empfohlen!
In speziellen Situationen/Anwendungsbereichen muss sogar der Nachweis über einen Facharzt für Arbeitsmedizin geführt werden.

Für Anwender der Seilzugangs- und Positionierungstechniken (SZP) nach FISAT Standard muss der Nachweis der gesundheitlichen Eignung (gemäß Prüfungsordnung des FISAT e.V.) über einen Facharzt für Arbeitsmedizin (G41 oder gleichwertig) geführt werden.
Dieser Nachweis ist im Rahmen von Ausbildungen und Wiederholungsunterweisungen vorzulegen. Auf dem Nachweis muss das Untersuchungsergebnis "geeignet" ersichtlich sein Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Facharzt für Arbeitsmedizin! 
 

 

Warum sollten/müssen Anwender von PSA gA und/oder Seilzugangs- und Positionierungstechniken (SZP) betrieblicher Ersthelfer sein?

Der Rettungsdienst muss sich nicht selbst in Gefahr bringen um anderen Menschen zu helfen!
Dies ist der Fall, wenn sich die hilfsbedürftige Person in einem absturzgefährdeten Bereich befindet.
Somit ist der Rettungsdienst berechtigt eine Hilfeleistung zu verweigern.

Generell gibt es verschiedene Möglichkeiten eine unverzügliche medizinische Erstversorgung sicher zu stellen.
Eine davon ist die "Ausbildung in erster Hilfe" am Arbeitsplatz.

Weitere Pflichten können Sie dem §24 bis §28 in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" entnehmen.

Für Anwender der Seilzugangs- und Positionierungstechniken (SZP) nach FISAT Standard muss eine Ersthelferausbildung vor jeder Prüfung und Wiederholungsunterweisung vorgelegt werden.

Für Anwender der PSA gA ist dies Stand der Technik und muss deshalb zwingend empfohlen werden.

Betriebliche Ersthelfer müssen von einer ermächtigten Stelle aus- und fortgebildet werden.
Eine ermächtigte Stelle hat eine entsprechende Kennziffer. Diese können Sie beim Ausbildungsträger erfragen und finden diese auch auf Ihrer Teilnahmebescheinigung.

Die Gültigkeit der Ausbildung in erster Hilfe beträgt maximal 2 Jahre. Die Ausbildung muss somit wiederkehrend aufgefrischt werden! 

Der DGUV betreibt übrigens eine super Datenbank mit allen ermächtigten Ausbildungsstellen!

Hier der Link zur Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaft: www.bg-qseh.de