PSA gA "Gittermasten"
Zielgruppe
Monteure, Gutachter oder sonstige Personen die unter Anwendung von PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Sicherheitsgeschirr) über Steigschutzsysteme, oder über sonstige Strukturen Masten besteigen müssen.
Rechtsquelle
- Arbeitsschutzgesetz; §12 "Unterweisung"
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"; §4 "Unterweisung der Versicherten"
- DGUV Regel 112-198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (bisher: DGUV Regel 198)
- DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher: DGUV Regel 198)
PSAgA relevante Inhalte aus:
- DGUV Information 203-047 "Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" (bisher BGI/GUV-I 5148).
Zulassungskriterien
1. Mindestalter 18 Jahre
2. Körperliche / mentale Eignung (Nachweis G41 oder ausgefüllte medizinische Selbstauskunft)
3. Für eine Unterweisung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Lehrgangsgebühr
245 € pro Person zzgl. der gesetzlichen Mwst.
Lehrgangsdauer
Der Lehrgang ist eintägig.
Beginn der Unterweisungen: 8.00 Uhr
Ende der Unterweisung: 16.00 Uhr
Schulungsstandort
Schulungshalle in 55294 Bodenheim bei Mainz
Teilnehmerzahl
Minimale Teilnehmerzahl: 2
Maximale Teilnehmerzahl: 4
Erforderliche Ausrüstung
Es wird eine Grundausstattung PSA gA benötigt!
Diese besteht aus:
- Helm (EN 397)
- Auffanggurt (EN 358, 361 und optional 813)
- Y-Falldämpfer (EN 355)
- Halteseil (EN 358)
- Trittsicheres Schuhwerk
Mitgebrachtes Material muss sich in einem nachweislich betriebssicheren Zustand befinden!
Ist der Nachweis nicht möglich, wird eine Leihausrüstung erforderlich!
Bei Bedarf kann eine PSAgA Ausrüstung käuflich erworben werden.
Lehrgangsinhalte
Die Unterweisungsinhalte sind speziell auf Ihren Arbeitsplatz zugeschnitten!
Geltendes Recht:
- Nennung der lehrgangsrelevanten Vorschriften, Regeln und Informationen der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Organisatorische Voraussetzungen für Arbeiten in Höhen /absturzgefährdeten Bereichen
- Voraussetzungen an das eingesetzte Personal
- Voraussetzungen an die eingesetzte PSA gA
- Absturzgefährdete Bereiche (Höhenunterschiede, Abstände, Öffnungen und Begehbarkeit von Bauteilen/Flächen)
- Verkehrswege und Arbeitsplätze (Inhalte lehrgangsabhängig)
Materialkunde:
- Lagerung, Transport und Pflege von PSA gA
- Feststellung der Betriebssicherheit der PSA gA vor Inbetriebnahme
- Sichtkontrolle der PSA gA vor Inbetriebnahme (thermische, chemische und mechanische Beschädigungen)
- Anforderungen, Funktion, Bedienung und eventuelle Fehlanwendungen von:
- Helmen (EN 397 / EN 12492)
- Auffanggurten (EN 358,361 und 813)
- Karabinern (EN 362)
- Auffangsysteme (lehrgangsabhängig: Y-Falldämpfer, mitlaufende Sicherungsgeräte, Höhensicherungsgeräte)
- Systeme für die Arbeitsplatzpositionierung (EN 358)
- Anschlagmittel (lehrgangsabhängig)
- Anschlagpunkte / Anschlageinrichtungen für PSA gA (Inhalte lehrgangsabhängig)
- Rettungsgeräte (lehrgangsabhängig, inklusive erforderlichem Zubehör)
Sicherungstechniken:
- Rückhalte-, Halte- und Auffangsysteme (die Übungen und Techniken sind lehrgangsabhängig)
Notfallmanagement:
- Notfall- und Rettungsplan
- Die Rettungskette
- Medizinische Problematiken (Fangstoßtrauma, Hängetrauma, etc.)
Rettungsvarianten (Jeder Teilnehmer durchläuft das komplette Programm):
- Hängeentlastung und Selbstrettung nach einem Sturz in einem Falldämpfer
- Passivrettung eines Teamkollegen nach einem Sturz in einen Falldämpfer
- Passivrettung eines Teamkollegen von der Steigschutzleiter (2 Varianten: Retter kommt von unten und Retter kommt von oben)
- Erweiterung der vorgenannten Rettungsvarianten durch ein Schrägseil / Führungsseil
- Evakuierung (Selbstrettung durch Abseilen) von einem Mast.
Download: Besondere vertragliche Bedingungen