SCHULUNGEN | Sachkunde PSA gA - DGUV Grundsatz 312-906 | Sachkunde für PSA gA - Dauer: 3 Tage

Sachkunde für PSA gA - Dauer: 3 Tage

AM 12.06.2019

Dieser Lehrgang befähigt zur Prüfung von PSA gA, welche auf Grundlage der Gebrauchsanleitung des Herstellers auch durch einen Sachkundigen für PSA gA (DGUV Grundsatz 312-906) geprüft werden darf.

Zielgruppe

Sicherheitsbeauftrage, Sicherheit- und Gesundheitskoordinatoren, Anwender von PSA gA und sonstige Personen, die der Prüfpflicht der PSA gA nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen nachkommen wollen.

Dieser Lehrgang befähigt zur Prüfung von Standard - PSA gA (Auffanggurte, Helme, Karabiner, Falldämpfer, Halteseile, Anschlagmittel), welche auf Grundlage der Gebrauchsanleitung des Herstellers auch durch einen Sachkundigen für PSA gA (DGUV Grundsatz 312-906) geprüft werden darf.                             

Dieser Lehrgang befähigt nicht zur Prüfung von spezieller PSA gA, wie z.B.:

-       Steigschutzläufer (EN 353-1) 

-       Rettungsgeräte mit Hubfunktion (EN 341 / EN 1496) 

-       Höhensicherungsgeräten (EN 360).

-       Ausrüstungen aus der Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP)

-       Ausrüstungen aus der Seilklettertechnik (SKT)

-       Ausrüstungen von speziellen Einsatzgruppen

-       Ausrüstungen im Sport und Freizeitbereich (Erlebnispädagogik, Seilgärten, Bergsport)

-       Steigleitern und dauerhaft befestigte Anschlageinrichtungen (z.B. Sekuranten).

Die Vermittlung der Sachkunde in diesen Bereichen ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch eine praktische Ausbildung in der speziellen Technik voraus.

Die oben genannten Teilbereiche können modular vermittelt werden.

Bitte sprechen Sie uns an!

Rechtsquelle

  • DGUV Grundsatz 312-906 "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz" (bisher: BGG 906)
  • DGUV Regel 112-198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (bisher: DGUV Regel 198)
  • DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher: DGUV Regel 198)

Zulassungskriterien

1. Mindestalter 18 Jahre

2. Zuverlässigkeit

3. Für eine Ausbildung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

4. Erfolgte Unterweisung im Umgang mit PSA gA

Um die Ausbildung mit Erfolg abschließen zu können, ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer lediglich eine Teilnahmebestätigung!

Lehrgangsgebühr

690 € pro Person zzgl. der gesetzlichen Mwst. 

Lehrgangsdauer

Der Lehrgang ist dreitägig

Tag 1: von 9.00 - 17.00 Uhr

Tag 2: von 8.00 - 17.00 Uhr

Tag 3: von 8.00 - ca. 16.00 Uhr 

Schulungsstandort

Schulungshalle für Anwenderlehrgänge PSA gA und Seilzugangs- und Positionierungstechniken nach FISAT Standard, in 55294 Bodenheim bei Mainz (Rhein-Main-Gebiet.)

Teilnehmerzahl

Minimale Teilnehmerzahl:3

Maximale Teilnehmerzahl:6

Erforderliche Ausrüstung

Keine, alle erforderlichen Materialen werden gestellt.

Lehrgangsinhalte

Rechtliche Grundlagen:

  • Das duale Arbeitsschutzsystem
  • Für die Anwendung und Prüfung von PSA g relevante Vorschriften, Regeln und Informationen der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Anerkannte Regeln der Technik / Stand der Technik (Normen, Standards)
  • Organisatorische Voraussetzungen für Arbeiten in Höhen /absturzgefährdeten Bereichen
  • Voraussetzungen an das eingesetzte Personal
  • Voraussetzungen an die eingesetzte PSA gA
  • Absturzgefährdete Bereiche (Höhenunterschiede, Abstände, Öffnungen und Begehbarkeit von Bauteilen/Flächen)

Materialkunde:

  • Lagerung, Transport und Pflege von PSA gA
  • Die Produktkennzeichnung
  • Die Wichtigkeit der Gebrauchsanleitung
  • Die EU-Konformitätserklärung
  • Anforderungen, Funktion, Bedienung, sowie eventuelle Fehlanwendungen von:
    • Helmen (EN 397 / EN 12492)
    • Auffanggurten (EN 358,361 und optional EN 813)
    • Karabinern (EN 362)
    • Auffangsystemen (Y-Falldämpfer, mitlaufende Sicherungsgeräte, Höhensicherungsgeräte) 
    • Systemen für die Arbeitsplatzpositionierung (EN 358)
    • Anschlagmittel
    • Anschlagpunkten / Anschlageinrichtungen für PSA gA  
    • Rettungsgeräte (lehrgangsabhängig, inklusive erforderlichem Zubehör)
    • Anschlagpunkte (zertifizierte Systeme und natürliche Anschlagpunkte in der Praxis)

Prüfung der PSA gA:

  • Beachtung und Quellen von Sicherheitswarnungen, sowie Rückrufen von Herstellern
  • Dokumentation der Prüfung
  • Jeder Teilnehmer prüft unter Aufsicht einen durch uns gestellten kompletten Satz PSA gA, versehen mit diversen und dokumentierten Schäden / Mängeln.


Die Schulung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung!

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